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WBK vs. Waffenschein – Wo liegt der Unterschied?


Knallende Schüsse am Schießstand, der Geruch von Schießpulver in der Luft – für viele ist Schießen ein faszinierendes Hobby. Doch wer in Deutschland eine Schusswaffe legal besitzen oder sogar tragen möchte, stolpert schnell über zwei Begriffe: Waffenbesitzkarte (WBK) und Waffenschein. Was steckt dahinter? Brauchst du als Sportschütze wirklich einen Waffenschein – oder reicht eine WBK? Viele Neulinge werfen diese Begriffe durcheinander. In diesem Artikel erklären wir dir einsteigerfreundlich, wo genau der Unterschied zwischen WBK und Waffenschein liegt und geben praktische Beispiele aus dem Alltag. So bist du bestens informiert, bevor du den Antrag stellst oder beim nächsten Gespräch im Schützenverein mitreden möchtest.


Was ist eine WBK (Waffenbesitzkarte)?

Eine Waffenbesitzkarte (WBK) ist die offizielle Erlaubnis, Schusswaffen besitzen zu dürfen. Hast du eine WBK, darfst du dir also erlaubnispflichtige Waffen (z. B. bestimmte Sportpistolen oder Gewehre) und die passende Munition legal kaufen und zuhause besitzen. Die Behörden tragen in deine WBK genau ein, welche Waffen du besitzen darfst. Wichtig: Eine WBK berechtigt dich nicht dazu, eine Waffe in der Öffentlichkeit schussbereit zu führen. Sie ist kein Freifahrtschein, um mit der geladenen Pistole am Gürtel durch die Stadt zu laufen. Stattdessen geht es bei der WBK vor allem darum, dass du beispielsweise als Sportschütze oder Jäger deine eigenen Waffen haben darfst – natürlich unter strengen Auflagen.


Voraussetzungen: Um eine WBK zu bekommen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und wirst gründlich vom Amt überprüft. Die Behörde schaut z. B. ins polizeiliche Führungszeugnis, ob du zuverlässig bist (keine Vorstrafen, keine Drogen- oder Alkoholprobleme). Außerdem musst du persönlich geeignet sein – also geistig und körperlich in der Lage, verantwortungsvoll mit Waffen umzugehen. Ein weiterer Punkt ist die Sachkunde: In der Regel musst du einen Waffensachkundelehrgangmit Prüfung absolvieren. Dort lernst du alles Wichtige über Sicherheitsregeln, Gesetzeslage und den Umgang mit Schusswaffen. Und schließlich brauchst du ein „Bedürfnis“, also einen nachvollziehbaren Grund, warum du eine Waffe besitzen willst. Für Sportschützen ist das einfach: die Mitgliedschaft in einem Schützenverein und regelmäßiges Training gelten als Bedürfnis. Jäger weisen ihr Bedürfnis durch den Jagdschein nach. Hast du alle Nachweise zusammen, kannst du die WBK bei der zuständigen Behörde (zum Beispiel dem Ordnungsamt oder der Polizei) beantragen.


Was erlaubt die WBK in der Praxis? Mit einer gültigen Waffenbesitzkarte darfst du deine eingetragenen Waffen zuhause aufbewahren (in einem gesetzeskonformen Waffenschrank) und zum Schießstand transportieren. Beim Transport gilt: Die Waffe muss entladen und verschlossen (z. B. im Waffenkoffer) sein, die Munition getrennt – so schreibst du dem Gesetz vor, dass du die Waffe zwar besitzt, aber nicht „führst“. Du darfst ohne Waffenschein also keinesfalls mit einer griffbereiten, geladenen Schusswaffe draußen herumlaufen. Für dein Hobby als Sportschütze ist das jedoch kein Problem: Du fährst mit der entladenen Waffe im Kofferraum zum Schützenhaus, schießt dort auf dem Stand und nimmst die Waffe danach wieder gesichert mit nach Hause. Einen Waffenschein brauchst du dafür nicht. Die WBK genügt vollkommen, um legal deinem Schießsport nachzugehen oder deine Jagdwaffen zu besitzen – solange du dich an die Transport- und Aufbewahrungsregeln hältst.


Was ist ein Waffenschein?

Der Waffenschein dagegen ist eine Erlaubnis, Schusswaffen in der Öffentlichkeit führen zu dürfen – also griffbereit und geladen außerhalb deines Hauses oder Schießstands bei dir zu tragen. Umgangssprachlich könnte man sagen: Der Waffenschein ist der „Pistolen-Führerschein“ zum Tragen einer scharfen Waffe. Wichtig: Der Waffenschein bezieht sich immer auf erlaubnispflichtige scharfe Schusswaffen. Wenn in Deutschland von „Waffenschein“ die Rede ist, ist meist der große Waffenscheingemeint. Dieser erlaubt es, z. B. eine scharfe Pistole verdeckt am Körper zu tragen. Es gibt auch den „kleinen Waffenschein“, aber der unterscheidet sich stark: mit dem kleinen Waffenschein darf man nur Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (also Gas- und Schreckschusspistolen) führen. Den kleinen Waffenschein kann jeder Volljährige mit sauberem Leumund relativ unkompliziert beantragen – er ist für viele zur Selbstverteidigung mit einer Schreckschusspistole gedacht. Im Folgenden soll es aber um den „großen“ Waffenschein für scharfe Waffen gehen, denn dabei verwechseln viele diesen mit der WBK.


Strenge Voraussetzungen: Einen großen Waffenschein zu bekommen, ist in Deutschland sehr schwierigund für Privatpersonen die absolute Ausnahme. Die Anforderungen sind noch höher als bei der WBK. Du musst ebenfalls volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein – all das wird genau geprüft. Zusätzlich brauchst du aber ein besonderes Bedürfnis, um eine scharfe Waffe öffentlich führen zu dürfen. Dieses Bedürfnis musst du sehr überzeugend begründen, zum Beispiel indem du nachweist, dass du beruflich oder privat einer deutlich höheren Gefährdung ausgesetzt bist als andere Menschen und dass nur eine Schusswaffe diese Gefahr wirksam verringern kann. Praktisch gelingt das nur selten. Beispiel: Werttransportunternehmen, Geldboten oder Personenschützer können so ein Bedürfnis geltend machen – ihre Arbeit kann es erfordern, bewaffnet zu sein, um Werte oder Personen zu schützen. Ein Juwelier, der mehrfach überfallen wurde, könnte in Ausnahmefällen einen Waffenschein erhalten. Normale Bürger bekommen hingegen praktisch nie einen Waffenschein für eine scharfe Waffe, selbst wenn sie Angst vor Einbrechern haben – die Hürden liegen extrem hoch. Die Behörden erteilen große Waffenscheine nur in Sonderfällen und meist befristet für drei Jahre, mit regelmäßigen Überprüfungen.


Waffenschein ist nicht gleich Waffenbesitz: Wichtig zu wissen – ein Waffenschein berechtigt dich zwar, eine Waffe zu führen, aber nicht automatisch dazu, eine Waffe zu besitzen! Das mag kurios klingen. In der Praxis musst du beides haben, um mit einer eigenen Waffe draußen herumzulaufen: eine WBK (oder Jagdschein) für den Besitz der Waffe und den Waffenschein für das Führen. Oft regeln das Arbeitgeber: Wenn du etwa im Sicherheitsdienst arbeitest und einen Waffenschein brauchst, hast du entweder selbst eine WBK für die Dienstwaffe oder der Dienstherr stellt die Waffe und übernimmt den Papierkram. Der Waffenschein allein erlaubt dir jedenfalls nicht, irgendwo eine Pistole zu kaufen – er erlaubt dir nur, eine bereits legal erworbene Waffe auch einsatzbereit in der Öffentlichkeit zu tragen. Und selbst dann gibt es Einschränkungen: Mit Waffenschein darfst du zwar eine geladene Waffe führen, aber nicht überall. Bei Volksfesten, Demonstrationen, in Kneipen oder Stadionbesuchen zum Beispiel bleibt das Waffentragen tabu, selbst für Waffenschein-Inhaber.


Praktische Alltagsbeispiele zur Unterscheidung

Theorie ist trocken – schauen wir uns zwei fiktive Personen an, um den Unterschied greifbar zu machen:


Beispiel 1: Max, der Sportschütze (WBK-Inhaber)Max ist 35 Jahre alt und seit kurzem begeisterter Sportschütze. Er tritt in einen Schützenverein ein und absolviert fleißig seine Trainingseinheiten. Nach einem Jahr hat Max alle Voraussetzungen zusammen: Er besteht die Waffensachkundeprüfung, bleibt straffrei und sein Verein bescheinigt ihm das Bedürfnis zum Waffenerwerb. Max beantragt eine Waffenbesitzkarte und bekommt die grüne WBK für Sportschützen ausgestellt. Kurz darauf kauft er sich seine erste eigene Pistole – sagen wir eine 9-mm Sportpistole – und lässt sie in seine WBK eintragen. Jetzt besitzt Max legal eine Schusswaffe. Was darf Max damit tun? Er bewahrt die Pistole daheim in seinem geprüften Waffenschrank auf. Jeden Sonntag packt er die ungeladene Waffe in seinen verschlossenen Koffer und fährt zum Schießstand. Dort darf er nach Herzenslust üben und Wettkämpfe bestreiten. Aber: Nach dem Training muss die Pistole wieder leer und gesichert in den Koffer und ab ins Auto. Max darf sie nicht griffbereit mit an die Eisdiele nehmen, auch wenn er vielleicht stolz darauf ist – das wäre Führen ohne Waffenschein und somit illegal. Für Max’ Zwecke ist das kein Problem: Seine WBK erlaubt ihm alles, was er als Hobby-Schütze braucht. Einen Waffenschein braucht und hat Max nicht. Er würde ihn auch gar nicht bekommen, denn als Privatperson ohne besonderes Risiko gibt es keinen Grund, warum er eine geladene Waffe öffentlich tragen müsste.


Beispiel 2: Kevin, der Sicherheitsmitarbeiter (Waffenschein-Inhaber)Kevin ist 40 Jahre alt und arbeitet als Sicherheitsmitarbeiter bei einem Geldtransportunternehmen. Jeden Tag transportiert er mit Kollegen große Geldsummen zwischen Banken und Geschäften – ein Job mit erhöhtem Risiko, denn Raubüberfälle sind hier eine realistische Gefahr. Sein Arbeitgeber verlangt daher, dass bewaffnete Sicherheitskräfte eingesetzt werden. Kevin besitzt einen Waffenschein, der ihm erlaubt, während der Arbeit eine scharfe Schusswaffe (z. B. einen Revolver oder eine Dienstpistole) geladen am Körper zu tragen. Diesen Waffenschein hat nicht Kevin alleine beantragt, sondern sein Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Behörde – Kevin musste aber die gleichen Voraussetzungen erfüllen (Zuverlässigkeit, Sachkunde etc.), um die Erlaubnis zu bekommen. Was darf Kevin tun? Während seines Dienstes darf er die Dienstwaffe sichtbar oder verdeckt tragen, um im Ernstfall reagieren zu können. Wenn er nach Feierabend den Dienst revolver ablegt, darf er die Waffe nicht einfach privat mitnehmen, außer es ist ausdrücklich Teil der Erlaubnis. Kevin hat zwar einen Waffenschein, aber dieser ist zweckgebunden an seinen Job. Privat würde ihm der Waffenschein wenig nützen – einfach abends mit der Pistole spazieren gehen dürfte er trotzdem nicht, denn sein Waffenschein gilt nur in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit (und oft zeitlich sowie örtlich begrenzt, z. B. nur auf bestimmten Routen). Außerdem muss auch Kevins Waffe irgendwo registriert sein: Entweder hat Kevin selbst eine WBK, auf der seine Dienstwaffe vermerkt ist, oder die Waffe gehört der Firma. Man sieht: Ein Waffenschein wird in der Praxis fast nur für solche Berufe erteilt, bei denen das Führen einer Waffe unumgänglich scheint. Anders als Max, der Sportschütze, hätte Kevin ohne seinen Job keine Chance, legal bewaffnet unterwegs zu sein.


Fazit und Empfehlung

WBK und Waffenschein sind zwei völlig unterschiedliche Dinge: Die Waffenbesitzkarte brauchst du, wenn du legal eine Waffe besitzen möchtest – typischerweise als Sportschütze, Jäger oder Waffensammler. Sie erlaubt Besitz und Transport (unter Auflagen), aber kein Führen einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit. Den Waffenschein hingegen benötigst du, wenn du eine Waffe schussbereit in der Öffentlichkeit tragen willst – etwas, das in Deutschland privat kaum jemals erlaubt wird, außer in speziellen Fällen (Sicherheitsgewerbe, gefährdete Personen). Die meisten Schießsport-Enthusiasten werden nie einen Waffenschein brauchen, wohl aber eine WBK. Wenn du also mit dem Schießsport anfangen möchtest, konzentriere dich darauf, die Voraussetzungen für eine WBK zu erfüllen: Tritt einem Verein bei, mach die Sachkunde und pflege einen verantwortungsvollen Umgang mit deinen Waffen. Ein Waffenschein kommt nur ins Spiel, wenn dein Beruf oder Lebensumstand es wirklich erfordert, ständig eine Waffe bei dir zu führen – und dann wirst du ohnehin wissen, warum und welche Hürden zu nehmen sind. Kurz gesagt: Für den Einstieg ins legale Waffenhobby ist die WBK dein Ziel. Der Waffenschein ist ein spezialisiertes Werkzeug für Profis und besondere Ausnahmesituationen. Bleib immer verantwortungsbewusst und informiere dich gut – dann steht dem sicheren Schießspaß nichts im Wege!

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