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Der Weg zur Waffenbesitzkarte (WBK) – Von der Schießstand-Mitgliedschaft bis zum Antrag

Der Erwerb einer Waffenbesitzkarte (WBK) erfordert die Erfüllung mehrerer Voraussetzungen und das Durchlaufen eines formalisierten Verfahrens. In diesem Leitfaden werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – von der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein bis zur Antragstellung bei der zuständigen Behörde. Die Ausführungen sind bewusst sachlich und im Stil einer behördlichen Information gehalten.


Voraussetzungen für die WBK

Bevor Sie eine WBK beantragen können, müssen Sie grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen insbesondere:


  1. Mindestalter und geistige Eignung: Sie müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein. Für den Erwerb großkalibriger Schusswaffen ist ein Alter von 25 Jahren vorgesehen. Jüngere Antragsteller (unter 25 Jahren), die dennoch großkalibrige Waffen erwerben möchten, müssen ein amtsärztliches oder fachpsychologisches Gutachten über ihre geistige Eignung vorlegen.

  2. Zuverlässigkeit: Als Antragsteller dürfen Sie keine Vorstrafen oder anhängige Strafverfahren haben. Die Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes durch Einsicht in das polizeiliche Führungszeugnis und durch Abfragen bei Sicherheitsbehörden. Nur unbescholtene Personen ohne Sicherheitsbedenken erhalten eine WBK.

  3. Persönliche Eignung: Sie dürfen keine psychischen Erkrankungen oder Suchtprobleme aufweisen, die dem verantwortungsvollen Umgang mit Waffen entgegenstehen könnten. Gegebenenfalls kann die Behörde ein ärztliches Attest oder weiteres Gutachten verlangen, um die persönliche Eignung festzustellen.


Diese Voraussetzungen bilden die Basis. Zusätzlich sind weitere Anforderungen zu erfüllen, die im Folgenden erläutert werden.


Mitgliedschaft in einem Schießsportverein

Eine der ersten Hürden auf dem Weg zur WBK ist die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein. Sie müssen nachweisen, dass Sie seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem Verein sind, der einem staatlich anerkannten Schießsportverband angehört. Die Vereinsmitgliedschaft dient als Nachweis dafür, dass Sie den Schießsport in einem organisierten Rahmen ausüben. Während dieser Zeit lernen Sie den sicheren Umgang mit Waffen unter Aufsicht und sammeln praktische Erfahrung.


Ihr Verein wird in der Regel eine Bescheinigung ausstellen, die Ihre Mitgliedsdauer bestätigt. Planen Sie daher frühzeitig den Eintritt in einen Schützenverein, falls Sie eine WBK anstreben. Viele Vereine bieten Interessenten an, zunächst als Gastschütze am Training teilzunehmen, bevor eine feste Mitgliedschaft eingegangen wird. Sobald Sie Mitglied sind, beginnen die Fristen zu laufen: erst nach einem Jahr aktiver Vereinszugehörigkeit erfüllen Sie das zeitliche Kriterium für den WBK-Antrag.


Nachweis regelmäßigen Trainings

Nicht nur die bloße Mitgliedschaft, sondern auch regelmäßiges Training im Schießsportverein ist erforderlich. Das Waffengesetz verlangt einen Nachweis darüber, dass Sie den Schießsport regelmäßig ausgeübt haben. Konkret bedeutet dies, dass Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung entweder mindestens einmal pro Monat am Schießtraining teilgenommen haben oder alternativ mindestens 18 Trainingstermineüber das Jahr verteilt nachweisen können.


Ihr Verein führt hierfür in der Regel ein Schießbuch oder Trainingstagebuch, in dem jede Trainingsteilnahme dokumentiert wird.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Teilnahmen ordnungsgemäß erfasst sind. Dieser Schießnachweis wird später vom Vereinsvorstand oder Schießleiter unterschrieben und bescheinigt, dass Sie die geforderte Schießpraxis vorweisen. Unregelmäßiges oder zu seltenes Training kann dazu führen, dass das Bedürfnis für eine WBK nicht anerkannt wird. Seien Sie daher konsequent im Training – es zeigt der Behörde, dass Ihr Interesse am Schießsport ernsthaft und dauerhaft ist.


Bedürfnisnachweis

Der Bedürfnisnachweis ist ein zentrales Kriterium im deutschen Waffenrecht. Selbst wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, wird eine WBK nur erteilt, wenn ein anerkanntes Bedürfnis vorliegt. Für Sportschützen bedeutet dies: Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie für die Ausübung Ihres Sports eine eigene Schusswaffe benötigen.


Die konkrete Vorgehensweise ist folgendermaßen: Nachdem Sie mindestens ein Jahr Mitglied im Verein sind und regelmäßig trainiert haben, stellt Ihr Schießsportverband (über den Verein) eine offizielle Bedürfnisbescheinigung aus. Dazu reichen Sie bei Ihrem Vereinsvorstand alle nötigen Nachweise ein (Mitgliedschaftsdauer, Trainingsnachweise, Wettkampfteilnahmen falls vorhanden). Der Verein bestätigt die Angaben und leitet den Antrag an den zuständigen Landes- oder Bundesverband des Schießsportes weiter. Der Verband prüft das Anliegen und stellt schließlich die Bedürfnisbescheinigung aus, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


In dieser Bescheinigung wird angegeben, für welche Waffenart und -anzahl das Bedürfnis anerkannt wird (z. B. eine Kurzwaffe oder bestimmte Langwaffen für definierte Disziplinen). Dieses Dokument ist unerlässlich für Ihren WBK-Antrag – es belegt gegenüber der Behörde, dass Sie die Waffe zur Ausübung Ihres Sports brauchen und nicht aus reinem Selbstzweck erwerben möchten.


Sachkundenachweis

Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Waffenbesitzkarte ist der Sachkundenachweis. Hierbei handelt es sich um den Nachweis, dass Sie über die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Waffenwesen verfügen. Um diesen Nachweis zu erlangen, müssen Sie einen staatlich anerkannten Sachkundelehrgang absolvieren und die anschließende Sachkundeprüfung bestehen.


Der Sachkundelehrgang wird häufig von Schützenvereinen, Verbänden oder speziellen Schulungsstätten angeboten. Er umfasst typischerweise mehrere Unterrichtseinheiten, in denen Ihnen unter anderem die Rechtsgrundlagen (Waffengesetz und zugehörige Verordnungen), Waffenhandhabung, Sicherheitsvorschriften sowie die Grundsätze von Notwehr und Nothilfe vermittelt werden. Am Ende findet eine Prüfung statt, die aus einem theoretischen Test und oft auch einer praktischen Demonstration des sicheren Umgangs mit der Waffe besteht.


Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie eine Sachkunde-Bescheinigung. Dieses Zertifikat ist unbefristet gültig und wird dem WBK-Antrag beigefügt. Ohne Sachkundenachweis wird die Behörde Ihren Antrag nicht positiv bescheiden, da damit die grundlegende Befähigung zum sicheren Waffenbesitz nicht nachgewiesen wäre.


Aufbewahrungspflichten

Bereits vor dem Erwerb der ersten eigenen Waffe müssen Sie sich mit den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten vertraut machen. Jeder Waffenbesitzer ist verpflichtet, erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition sicher vor dem Zugriff Unbefugter zu verwahren. Konkret schreibt § 36 Waffengesetz vor, dass Waffen ungeladen in einem geprüften Waffenschrank aufbewahrt werden müssen, der bestimmten Sicherheitsstandards entspricht.


Für neue WBK-Inhaber gilt heute in der Regel: Sie benötigen mindestens einen Waffenschrank der Widerstandsklasse 0 nach EN 1143-1 (oder höher). In einem solchen Sicherheitsbehältnis dürfen Sie Kurzwaffen (bis zu fünf Stück) und unbegrenzt Langwaffen sowie die dazugehörige Munition zusammen lagern. Alternativ erfüllt auch ein Schrank der Klasse I (eins) diese Anforderungen und bietet noch höhere Sicherheit sowie die Möglichkeit, mehr Kurzwaffen aufzubewahren. Ältere Schränke der früheren Stufen A/B sind nur noch zulässig, wenn sie vor Inkrafttreten der Neuregelung (Juli 2017) bereits im Besitz waren – für Erstantragsteller ist also ein modernes, zertifiziertes Behältnis Pflicht.

Die Behörde verlangt beim WBK-Antrag einen Nachweis der sicheren Aufbewahrung. Das bedeutet, Sie müssen z. B. die Rechnung oder das Zertifikat Ihres Tresors vorlegen oder eine Vor-Ort-Kontrolle ermöglichen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, wird keine Erlaubnis erteilt. Beachten Sie zudem, dass auch nach Erteilung der WBK Stichprobenkontrollen durch die Behörde möglich sind. Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften gelten als schwerwiegende Zuverlässigkeitsmängel und können zum Entzug der Waffenbesitzkarte führen.


Antragstellung bei der zuständigen Behörde

Sind alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt und die Unterlagen komplett, können Sie den Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde stellen. Je nach Wohnort ist dies meist das Ordnungsamt oder die Kreisverwaltung/Polizeibehörde (Waffenbehörde). Informieren Sie sich vorab auf der Website Ihrer Behörde über die genaue Verfahrensweise, Öffnungszeiten und gegebenenfalls erforderliche Terminvereinbarungen.

Der Antrag selbst wird in der Regel schriftlich mittels eines Formulars gestellt. Folgende Unterlagen sollten Sie dem Antrag beifügen oder vorlegen:


  • Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Behörde oder online als Download)

  • Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis, meist im Original zur Einsicht)

  • Mitgliedsbescheinigung Ihres Schießsportvereins

  • Trainingsnachweise (Schießbuch oder Bestätigung des Vereins über regelmäßiges Training)

  • Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes

  • Sachkundenachweis (Prüfungszertifikat)

  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung (z. B. Kopie des Kaufbelegs oder Zertifikats Ihres Waffenschranks)

  • Polizeiliches Führungszeugnis (möglichst aktuell, d. h. nicht älter als wenige Monate; alternativ kann die Behörde dieses selbst anfordern)


Beim Einreichen des Antrags wird eine Gebühr fällig, deren Höhe je nach Bundesland variiert (oft bewegt sie sich im Bereich zwischen 50 und 150 Euro). Die Behörde prüft sodann Ihren Antrag. Dies beinhaltet insbesondere nochmals die Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung. Es wird festgestellt, ob Vorstrafen vorliegen oder ob Erkenntnisse (z. B. vom Verfassungsschutz) gegen einen Waffenbesitz sprechen. Dieser Hintergrundcheck erfolgt routinemäßig bei jedem Antrag.

Sofern keine Hindernisse bestehen und alle Unterlagen in Ordnung sind, wird Ihnen die Waffenbesitzkarte ausgestellt. Beachten Sie, dass eine WBK immer personengebunden ist und zunächst ohne Eintrag einer Waffe erteilt wird. Erst mit der WBK (genauer: mit einem Voreintrag für eine bestimmte Waffenart bei der grünen WBK) dürfen Sie dann eine entsprechende Waffe erwerben. Nach dem Kauf muss die erworbene Waffe innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde zur Eintragung in Ihre WBK gemeldet werden.


Dauer und mögliche Hindernisse

Die Bearbeitungsdauer für einen WBK-Antrag kann je nach Behörde und individueller Situation unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen sollten Sie mit etwa 4 bis 8 Wochen rechnen, bis eine Entscheidung ergeht. Faktoren wie eine hohe Auslastung der Behörde, die Dauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Rückfragen können den Prozess verlängern. Planen Sie also genügend Zeit ein und erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Behörde nach dem üblichen Zeitrahmen.


Es gibt auch mögliche Hindernisse, die eine Erteilung verzögern oder im schlimmsten Fall verhindern können. Dazu zählen beispielsweise Unvollständige Unterlagen: Wenn Nachweise fehlen oder das Formular lückenhaft ausgefüllt ist, wird der Antrag nicht bearbeitet, bis alles vollständig vorliegt. Ebenfalls kritisch sind abweichende Vorgaben Ihres Schießsportverbandes – manche Verbände verlangen z. B. eine etwas längere Mitgliedschaft oder weitere Nachweise, bevor sie die Bedürfnisbescheinigung ausstellen. Sollte Ihre Trainingshäufigkeit nicht ausgereicht haben (weniger als gefordert), wird kein Bedürfnis attestiert.

Ein weiterer häufiger Stolperstein ist die Aufbewahrung: Wer keinen den Vorschriften entsprechenden Waffenschrank nachweisen kann, erhält keine WBK. Sorgen Sie daher frühzeitig dafür, dass Sie ein geeignetes Sicherheitsbehältnis besitzen. Für Antragsteller unter 25 Jahren kann das fehlende fachpsychologische Gutachten zum Hindernis werden, falls dieses in Ihrem Fall erforderlich ist und nicht vorgelegt wurde.


Schließlich führen negative Einträge im Führungszeugnis oder Sicherheitsbedenken der Behörden unweigerlich zur Versagung der Erlaubnis. In einem solchen Fall wird die WBK nicht erteilt. Allerdings gilt:Solange Sie ehrlich und sorgfältig alle Voraussetzungen erfüllen, gelten Sie als zuverlässige Person. Die Chancen stehen in diesem Fall sehr gut, dass Ihr Antrag bewilligt wird und Sie bald Ihre Waffenbesitzkarte in den Händen halten.

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