Der Behördenbesuch: Wie Waffenkontrollen wirklich ablaufen und wo die Fallstricke lauern
- Target One PSR GmbH

- 15. Dez. 2025
- 4 Min. Lesezeit
Es klingelt an der Tür. Ein Blick durch den Spion verrät: Es sind nicht die Zeugen Jehovas und auch kein Paketbote. Es sind zwei Mitarbeiter der lokalen Waffenbehörde. Der Puls geht kurz hoch – selbst wenn man sich nichts vorzuwerfen hat. Das ist eine ganz natürliche Reaktion.
Als jemand, der sowohl die Seite des Waffenbesitzers als auch die behördliche Denkweise aus langjähriger Erfahrung kennt, kann ich Sie beruhigen: In den allermeisten Fällen ist eine verdachtsunabhängige Kontrolle keine Razzia, sondern ein Verwaltungsakt. Doch genau hier liegt der Teufel im Detail. Wer vorbereitet ist, macht den Beamten das Leben leichter und sich selbst den Tag stressfreier.
Lassen Sie uns Tacheles reden: Worauf schauen die Kontrolleure wirklich? Wo wird gerne "gemeckert"? Und wie vermeiden Sie, dass aus einer Routinekontrolle ein ernstes Problem wird?

Der "Überraschungsbesuch": Ihre Rechte und Pflichten
Zuerst einmal zur Basis: Seit der Änderung des Waffengesetzes (§ 36 WaffG) sind verdachtsunabhängige Kontrollen Standard. Die Behörde muss sich nicht anmelden. Sie stehen vor der Tür, meist zu "üblichen Geschäftszeiten".
Viele fragen mich: "Muss ich die reinlassen?"
Die kurze Antwort: Wenn Sie Ihre Zuverlässigkeit nicht riskieren wollen, ja. Natürlich haben Sie das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), aber wenn Sie den Zutritt ohne triftigen Grund verweigern, kann die Behörde Zweifel an Ihrer Eignung hegen. Und wir wissen alle: Die "Zuverlässigkeit" ist unser heiligstes Gut.
Aber: Die Kontrolleure dürfen nur die Räume betreten, in denen Waffen und Munition gelagert sind. Der Rest Ihres Hauses geht sie nichts an. Führen Sie die Herrschaften direkt zum Tresor. Höflich, aber bestimmt.
Der Ablauf: Was passiert in den nächsten 15 Minuten?
Ein erfahrener Kontrolleur will eigentlich nur eines: Haken setzen und wieder ins Büro fahren. Er sucht in der Regel nicht nach dem Haar in der Suppe, solange Sie ihm keinen Anlass dazu geben.
Der Ablauf ist fast immer identisch:
Abgleich der WBK: Haben Sie alle Waffenbesitzkarten griffbereit? Nichts nervt mehr, als wenn Sie erst 10 Minuten in Schuhkartons wühlen müssen.
Der Blick in den Schrank: Stimmen die Seriennummern der Waffen im Schrank mit denen auf dem Papier überein?
Die Munition: Ist sie getrennt (bei A/B-Schränken) oder im Einser-Schrank korrekt gelagert?
Das Typenschild: Ist der Schrank zertifiziert (EN 1143-1)?
Profi-Tipp: Halten Sie eine Taschenlampe bereit. Waffennummern sind oft schwer lesbar und Tresore von innen dunkel. Wenn Sie dem Beamten das Licht halten, zeigen Sie Kooperation und Kompetenz.

Die häufigsten Beanstandungen (und wie Sie sie vermeiden)
Aus der Praxis weiß ich, dass es selten die großen Verstöße sind, die Probleme machen. Es ist die Nachlässigkeit im Alltag. Hier sind die Klassiker, bei denen Kontrolleure den Stift zücken:
1. Das leidige Schlüssel-Problem
Das ist aktuell das heißeste Eisen. Spätestens seit den jüngsten Gerichtsurteilen (Stichwort OVG NRW) ist die Aufbewahrung des Tresorschlüssels ein massives Problem.
Der Fehler: Der Schlüssel zum Waffenschrank liegt im Schreibtisch, in einer Geldkassette oder hängt am Schlüsselbrett.
Die Realität: Wenn Sie einen Klassiker mit Doppelbartschloss haben, muss der Schlüssel in einem Behältnis aufbewahrt werden, das mindestens dem Sicherheitsstandard des Waffenschranks entspricht.
Meine Empfehlung: Stellen Sie auf ein elektronisches Zahlenschloss oder Biometrie um. Das eliminiert die "Schlüssel-Frage" komplett. Es ist die Investition wert, um ruhig schlafen zu können.
2. Die "verirrte" Patrone
Sie kommen vom Schießstand, reinigen die Waffe, und eine einzelne Patrone .308 rollt unter die Ablage im Waffenschrank oder verbleibt im Magazin, das lose neben der Waffe liegt (bei älteren Schrank-Klassifizierungen).
Der Fehler: Munition und Waffe nicht ordnungsgemäß getrennt (bei A/B-Schränken) oder Munition offen herumliegend.
Die Realität: Auch eine Patrone am falschen Ort ist ein Verstoß. Nutzen Sie Munitionsboxen und halten Sie Ordnung. Ein aufgeräumter Schrank signalisiert dem Prüfer: "Hier weiß jemand, was er tut."
3. Der überfüllte Schrank
Waffenvermehrung ist ein bekanntes Phänomen bei uns Schützen.
Der Fehler: Mehr Kurzwaffen im B-Innenfach als erlaubt, oder das Gewicht des 0-Schranks unter 200kg, aber mehr als 5 Kurzwaffen drin (ohne Verankerung).
Die Realität: Kennen Sie die Limits Ihres Widerstandsgrades auswendig. Wenn der Schrank voll ist, muss ein zweiter her. Da gibt es keinen Spielraum.

Ihr Auftreten: Der Faktor Mensch
Unterschätzen Sie niemals die psychologische Komponente. Sie sind der Fachmann für Ihr Eigentum. Treten Sie so auf.
Kleidung & Ordnung: Wenn der Raum um den Waffenschrank aussieht wie ein Schlachtfeld, schaut der Prüfer im Schrank genauer hin.
Kommunikation: Seien Sie freundlich, bieten Sie vielleicht einen Kaffee an, aber verwickeln Sie die Beamten nicht in politische Diskussionen über das Waffenrecht. Das ist nicht der Ort und nicht die Zeit.
Dokumentation: Haben Sie Leihscheine oder Reparaturbelege griffbereit, falls eine Waffe nicht im Schrank ist? Das erspart hektische Telefonate mit dem Büchsenmacher.
Fazit: Agieren statt Reagieren
Eine Waffenkontrolle ist kein Verhör, sondern eine Bestandsaufnahme. Die Behörde will Sicherheit sehen. Wenn Sie Ihren Waffenschrank nicht als lästige Pflicht, sondern als Teil Ihres Equipments verstehen, haben Sie nichts zu befürchten.
Mein Rat an Sie: Warten Sie nicht auf das Klingeln. Gehen Sie heute Abend zu Ihrem Schrank. Prüfen Sie ihn mit den Augen eines Fremden. Liegt da noch ein Schlüssel? Ist die Munition da, wo sie hingehört?
Sorgen Sie für klare Verhältnisse. Dann können Sie beim nächsten unangekündigten Besuch entspannt die Tür öffnen – und sie nach 10 Minuten mit einem Lächeln wieder schließen.





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