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Waffenaufbewahrung in Deutschland: Pflichten nach WaffG und Unterschiede nach Waffentyp

Wie bewahren Sie Ihre Waffen korrekt und gesetzeskonform auf? Als Waffenbesitzer in Deutschland sind Sie verpflichtet, Ihre Schusswaffen und Munition sicher vor unbefugtem Zugriff zu lagern. Dieses Thema betrifft alle vom Sportschützen über Jäger bis hin zum Sammler – Fehler bei der Waffenaufbewahrungkönnen gravierende Folgen haben, von rechtlichen Sanktionen bis zum Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis. In diesem Artikel erfahren Sie leicht verständlich und praxisnah, welche Waffenbesitzerpflichtendas deutsche Waffengesetz (WaffG) vorschreibt, wie sich die Anforderungen je Waffentyp unterscheiden und wie Sie die Aufbewahrung Ihrer Kurzwaffen, Langwaffen, Munition, Salut- und Erbwaffen richtig umsetzen. Typische Fehler werden aufgezeigt – und wir geben Ihnen Tipps, wie Sie im Alltag Waffenschrank & Co. optimal nutzen. Legen wir los!


Gesetzliche Grundlagen der Waffenaufbewahrung (WaffG §36)


Die sichere Lagerung von Schusswaffen und Munition ist in Deutschland klar geregelt. §36 WaffG schreibt vor, dass erlaubnispflichtige Waffen ungeladen und mit den erforderlichen Vorkehrungen gegen den Zugriff Unbefugter aufzubewahren sind. Praktisch bedeutet das: Sie brauchen einen geeigneten Waffenschrank bzw. Tresor, der bestimmten Sicherheitsstufen genügt. Seit einer Gesetzesänderung 2017 dürfen neue Waffenschränke für erlaubnispflichtige Waffen mindestens der Tresorklasse 0 nach EN 1143-1 entsprechen (oder höher). Ältere Schränke der inzwischen überholten VDMA-Stufe A oder B genießen zwar Bestandsschutz, falls sie vor dem Stichtag bereits von der Behörde registriert wurden, aber neu anschaffenoder weiterverkaufen darf man solche Modelle nicht mehr. Kurz gesagt: Ein zertifizierter Stufe-0- oder Stufe-1-Tresor ist heute Pflicht, wenn Sie legal Waffen besitzen möchten.

Kontrollen möglich: Die zuständigen Behörden dürfen die ordnungsgemäße Aufbewahrung Ihrer Waffen stichprobenartig überprüfen. Stellen Sie also sicher, dass Ihr Aufbewahrungsort – meist die eigene Wohnung – den Vorschriften entspricht und Sie den Nachweis (Zertifikat Ihres Waffenschranks) parat haben. Waffen müssen stets ungeladen gelagert werden, und Unbefugte (insbesondere Kinder oder Besucher ohne Berechtigung) dürfen keinerlei Zugriff auf Waffen oder Munition haben!

Worauf kommt es an? Im Kern auf zwei Dinge: die Qualität des Behältnisses und die Einhaltung der Bedingungen. Die Qualität des Tresors bemisst sich an seiner Sicherheitsstufe (Tresorklasse). Klasse 0 oder I gemäß EN 1143-1 sind heute Standard. Klasse 0-Tresore bieten guten Einbruchschutz und sind vom Gesetz abgenommen – für größere Waffensammlungen empfiehlt sich Klasse I, die noch höhere Sicherheit bietet. Die Bedingungen betreffen z.B. die Anzahl der Waffen, die Sie darin aufbewahren dürfen, und ob Waffen und Munition getrennt gelagert werden müssen. Wichtig: In einem Tresor der Klasse 0 oder höher dürfen Sie Waffen und Munition gemeinsam einschließen – eine separate Munitionskiste ist nicht erforderlich, solange alles im zertifizierten Schrank weggeschlossen ist. Außerhalb eines solchen Waffenschranks jedoch muss Munition mindestens in einer abschließbaren Metallkassette gesondert verwahrt werden. Auch erlaubnisfreie Schreckschuss- oder Luftdruckwaffen sollten Sie vorsichtshalber unzugänglich für Kinder und Gäste lagern, obwohl sie rechtlich nicht unter §36 WaffG fallen – Ihr Verantwortungsbewusstsein als Waffenbesitzer ist gefragt.


Unterschiede bei der Aufbewahrung je nach Waffentyp


Nicht jede Waffe ist gleich – und das zeigt sich auch bei den Aufbewahrungsvorschriften. Während die grundsätzliche Pflicht zur sicheren Verwahrung für alle gilt, gibt es Unterschiede je nach Art der Waffe. Im Folgenden beleuchten wir, was für Langwaffen, Kurzwaffen, Munition, Salutwaffen und Erbwaffen jeweils zu beachten ist.


Langwaffen (Gewehre und Flinten)

Langwaffen – also z.B. Büchsen, Gewehre und Schrotflinten – müssen Sie in einem zertifizierten Waffenschrank lagern. Für Langwaffen gibt es mengenmäßig keine Obergrenze, solange der Tresor groß genug ist. In einem Klasse-0-Schrank können Sie unbegrenzt viele Langwaffen aufbewahren (das Platzangebot entscheidet praktisch). Ältere Jäger und Sportschützen besitzen teils noch Waffenschränke der Stufe A nach VDMA – darin durften maximal 10 Langwaffen gelagert werden. Diese Grenze entfällt im modernen Tresor. Wichtig ist jedoch: Alle Langwaffen müssen ungeladen sein; entfernen Sie also Magazine und Patronen aus den Waffen, bevor sie ins Schrankinnere kommen.

Ein weiterer Aspekt ist der Standort des Waffenschranks. Er sollte sich in Ihrer dauerhaft bewohnten Wohnung oder Ihrem Haus befinden. Waffen in einem nicht ständig bewohnten Gebäude (z.B. Jagdhütte oder Wochenendhaus) aufzubewahren, ist streng limitiert: Dort dürfen laut Vorschrift maximal 3 Langwaffengelagert werden – und das auch nur in einem Tresor der Klasse I (höherer Widerstandsgrad). Kurzwaffen und Munition müssen in solchen unbeaufsichtigten Objekten komplett draußen bleiben. Planen Sie also, Ihre Langwaffe im Jagdrevier zu deponieren, benötigen Sie einen Top-Tresor (Klasse I) vor Ort und dürfen nur eine sehr begrenzte Anzahl an Gewehren dort haben.


Kurzwaffen (Pistolen und Revolver)

Kurzwaffen sind durch ihre Kompaktheit besonders diebstahlgefährdet – deshalb gelten hier strengere Anforderungen an den Tresor und die Anzahl, die Sie darin unterbringen dürfen. Jede Kurzwaffe (Handfeuerwaffe) gehört in einen Waffenschrank der Klasse 0 oder höher. In einem EN 1143-1 Klasse-0-Schrank mit unter 200 kg Eigengewicht dürfen maximal 5 Kurzwaffen aufbewahrt werden. Wie lässt sich diese Grenze erhöhen? Entweder durch einen schwereren Tresor oder durch eine höhere Klasse: Ist Ihr Klasse-0-Tresor schwerer als 200 kg (oder fest im Mauerwerk verankert), dürfen Sie bis zu 10 Kurzwaffendarin lagern. Noch mehr Pistolen im Arsenal? Dann brauchen Sie Widerstandsgrad I: Ein Klasse-1-Tresor erlaubt unabhängig vom Gewicht unbegrenzte Kurzwaffenzahl. Diese Limits mögen formal klingen, aber sie sind wichtig – bei Verstößen (z.B. 6 Pistolen in einem leichten 0-Schrank) riskieren Sie Ihre Zuverlässigkeit. Alte VDMA-B-Schränke hatten ähnliche Grenzen (5 Kurzwaffen unter 200 kg, 10 wenn schwerer oder verankert) und auch diese gelten im Bestand fort. Prüfen Sie also Ihren Tresor und dessen Zertifikat, um sicherzustellen, dass Sie die Anzahl Ihrer Kurzwaffen legal unterbringen.

Zur Kurzwaffen-Aufbewahrung zählt auch das Zubehör: Bewahren Sie z.B. Wechselläufe oder Verschlüsse am besten ebenfalls im Tresor auf. Und natürlich gilt wie immer: Keine der Waffen darf geladen sein. Magazin raus, Patronen raus – Sicherheit geht vor!


Munition

Für Munition gelten eigene Lagerregeln, die oft missverstanden werden. Viele Waffenbesitzer fragen sich: Muss ich Munition getrennt von den Waffen aufbewahren? Fakt ist: Solange Sie einen zertifizierten Waffenschrank der Klasse 0 (oder höher) besitzen, dürfen Sie die Munition mit den Waffen zusammen im selben Schrank lagern. Es ist keine zusätzliche Trennung erforderlich – natürlich muss auch die Munition im Schrank eingeschlossen sein, sodass Unbefugte nicht herankommen. Lediglich wenn Sie keinen (ausreichenden) Waffenschrank haben, greift die Mindestanforderung: Erlaubnispflichtige Munition ist dann mindestens in einem verschlossenen Stahlbehälter mit Schwenkriegelschloss aufzubewahren (so eine Munitionskassette ist z.B. im Fachhandel erhältlich).

Aus praktischer Sicht ist es dennoch sinnvoll, etwas Ordnung zu halten: Bewahren Sie Ihre Munition in separaten, beschrifteten Boxen auf – gerne auch im Waffenschrank selbst. So vermeiden Sie, dass zwischen Ihren Waffen lose Patronen herumliegen. Achten Sie darauf, verschiedene Kaliber und insbesondere gezündete (leere) Hülsen getrennt von scharfer Munition zu halten, um Verwechslungen zu vermeiden. Und ganz wichtig: Sprengstoffrechtliche Aspekte, etwa bei Schwarzpulver für Wiederlader, unterliegen zusätzlichen Vorschriften – darauf gehen wir hier nicht im Detail ein, aber informieren Sie sich unbedingt gesondert, falls relevant. Für normale Büchsen- und Kurzwaffenmunition reicht der Waffenschrank vollkommen aus.


Salutwaffen

Salutwaffen sind Schusswaffen, die so verändert wurden, dass sie nur noch Platzpatronen verschießen (beispielsweise Salutgewehre für Ehrenformationen oder zu historischen Zwecken). Oft wird angenommen, solche Salutwaffen seien „harmloser“ – doch Vorsicht: Viele Salutwaffen unterliegen trotz Umbau einer waffenrechtlichen Erlaubnis! Insbesondere ehemals scharfe Waffen, die zu Salutzwecken umgebaut wurden, gelten rechtlich weiterhin als Schusswaffen und erfordern eine Waffenbesitzkarte (WBK). Damit greifen auch die Aufbewahrungspflichten wie bei jeder anderen Schusswaffe. Das heißt: Ihre Salutflinte oder Salutkanone gehört in denselben Tresor-Typ wie Ihre anderen Waffen. Vernachlässigen Sie dies nicht, nur weil die Waffe “nur knallt” und kein Projektil verschießt – gesetzlich ist sie weitgehend einer echten Feuerwaffe gleichgestellt.

Anders liegt der Fall bei reinen Schreckschuss- und Signalwaffen mit PTB-Siegel (im Volksmund oft als Gaspistolen bezeichnet). Solche Waffen sind frei ab 18 Jahren erhältlich und erlaubnisfrei, doch auch hier schreibt das Gesetz vor, dass Unbefugte (z.B. Kinder) keinen Zugriff haben dürfen. Das bedeutet zwar nicht zwingend einen Tresor, aber Sie sollten eine geeignete abschließbare Box oder einen Schrank nutzen. Ihr Verantwortungsbewusstsein als legaler Waffenbesitzer zeigt sich auch daran, wie Sie solche frei erwerbbaren Waffen verwahren. Kurz gesagt: Salutwaffe mit WBK = Waffenschrankpflicht; freie Schreckschusswaffe = wegschließen, zumindest vor Kindern sicher.


Erbwaffen (geerbte Waffen)

Was ist, wenn Sie eine Waffe geerbt haben? Viele Erben besitzen selbst keine Waffenlizenz als Sportschütze oder Jäger. Das WaffG ermöglicht in solchen Fällen eine sogenannte Erben-WBK, mit der Sie eine genehmigungspflichtige Waffe aus Nachlass besitzen dürfen, ohne ein eigenes Bedürfnis nachweisen zu müssen – allerdings ohne Schießberechtigung (Sie dürfen die Erbwaffe also meist nicht schussbereit verwenden, es sei denn, Sie beantragen später regulär eine Besitzerlaubnis). Eines aber gilt auch für Erbwaffen unbedingt: Sie müssen sicher verwahrt werden! Für geerbte Waffen gelten keine Sonderrechte bei der Lagerung – auch hier ist ein zertifizierter Waffenschrank Pflicht, und zwar bevor die Waffe überhaupt in Ihren Besitz kommt. In der Praxis fordert die Behörde von Erben den Nachweis, dass ein geeigneter Tresor vorhanden ist, oder dass die Waffe bei einem Berechtigten (z.B. Büchsenmacher oder einem Waffenbesitzer mit passendem Tresor) zwischenlagert, bis man selbst einen Schrank beschafft hat.

Falls Sie kein dauerhaftes Interesse an der Waffe haben, gibt es die Möglichkeit, sie dauerhaft unbrauchbar zu machen (dekowaffentypisch zu deaktivieren). Eine solche Deaktivierung muss von einem Beschussamt bestätigt werden. Danach fällt das Stück nicht mehr unter das WaffG und könnte theoretisch offen aufbewahrt werden. Trotzdem raten wir: Auch deaktivierte Deko-Waffen sollten Sie verschlossen halten, schon um sie vor Diebstahl zu schützen – oft haben sie für Sie ideellen Wert. Die meisten Erben jedoch, die ein Erinnerungsstück behalten möchten, bewahren es einfach wie eine scharfe Waffe im Tresor auf. Beachten Sie: Als Erbe ohne reguläre Waffenlizenz dürfen Sie keine passende Munition besitzen. Das erleichtert die Aufbewahrung etwas – Munitionskauf ist Ihnen ja untersagt – aber der Schrank bleibt vorgeschrieben.


Typische Fehler und Risiken bei der Waffenaufbewahrung

Auch erfahrene Waffenbesitzer sind nicht vor Fehltritten gefeit. Die folgenden häufigen Fehler bei der Waffenlagerung sollten Sie unbedingt vermeiden – sie gefährden nicht nur Sicherheit, sondern auch Ihre Zuverlässigkeit als Waffenbesitzer:


  • Schlüssel in falschen Händen: Ein Klassiker ist, dass der Waffenschrank-Schlüssel unbeaufsichtigt herumliegt oder gar einer unberechtigten Person zugänglich ist. Sie sollten Ihren Tresorschlüssel immer wie Ihren Augapfel hüten. Geben Sie ihn niemals an Unbefugte weiter – auch nicht kurz “zur Aufbewahrung”. Wenn möglich, nutzen Sie ein Zahlenschloss, um das Schlüsselproblem ganz zu umgehen. Bei elektronischen Schlössern achten Sie auf sichere PIN-Codes, die niemand errät.

  • Tresor unbeaufsichtigt offen stehen lassen: Mal eben die Waffe rauslegen, weil man später noch putzen will? Lieber nicht. Es kommt vor, dass Waffenbesitzer ihren Safe offen lassen, solange sie zuhause sind – ein enormes Risiko! Unerwarteter Besuch oder ein Einbruch könnte genau in diesem Moment passieren. Schließen Sie Ihren Waffenschrank immer sofort wieder ab, nachdem Sie etwas entnommen oder eingeräumt haben, selbst wenn Sie nur kurz den Raum verlassen.

  • Falscher oder zu kleiner Tresor verwendet: Wer mehr Waffen anschafft, als der vorhandene Schrank sicher aufnehmen darf, begeht einen Verstoß. Auch die Nutzung eines nicht zertifizierten Schranks (z.B. Stahlspind, Werkzeugschrank) ist grob fahrlässig und illegal. Überschreiten Sie nie die Kapazitätsgrenzen Ihres Tresors – im Zweifel schaffen Sie rechtzeitig einen zweiten Schrank an oder upgraden auf eine höhere Sicherheitsstufe. Denken Sie auch an die Verankerungsregel: Ist Ihr Tresor unter 200 kg schwer, sichern Sie ihn nach Möglichkeit am Boden oder der Wand. So verhindern Sie, dass Einbrecher ihn einfach wegtragen (auch wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorschreibt, ist es Teil der Sorgfaltspflicht).

  • Waffen und Munition unsachgemäß gemischt: Obwohl Waffen und Munition zusammen im Tresor gelagert werden dürfen, ist es ein Fehler, geladene Magazine oder gar geladene Waffen zu verwahren. Es passiert zum Glück selten, aber es gab Fälle, in denen scharfe Munition im Patronenlager vergessen wurde. Das ist hochgefährlich und mittlerweile klar untersagt. Kontrollieren Sie daher doppelt, dass alle Waffen ungeladen sind. Lagern Sie Munition idealerweise in separaten Behältern innerhalb des Tresors – das beugt Verwechslungen vor und ist im Falle eines Brandes sicherer.

  • Nachlässigkeit bei Dokumentation und Anzeige: Ein weniger offensichtlicher Fehler: Sie haben vielleicht alles korrekt verstaut, vergessen aber, der Behörde Änderungen mitzuteilen. Beispielsweise müssen Sie jeden Waffenwechsel (Kauf/Verkauf) fristgerecht melden. Auch ein Tresorwechsel oder ein Umzug ist anzeigepflichtig, damit die Behörde weiß, wo Ihre Waffen gelagert sind. Versäumen Sie solche Formalitäten nicht. Ebenso sollte das Tresor-Zertifikat immer griffbereit sein – bei einer Kontrolle müssen Sie es vorweisen. Unvollständige Dokumentation kann Misstrauen erregen und Nachfragen auslösen, die leicht zu vermeiden wären.


Sie sehen: Die meisten Fehler lassen sich durch einfache Disziplin und Sorgfalt verhindern. Machen Sie es sich zur Gewohnheit, beim Thema Waffenaufbewahrung keine Kompromisse einzugehen.


Praktische Tipps für eine sichere Waffenaufbewahrung


Zum Schluss möchten wir Ihnen noch einige handfeste Tipps mit auf den Weg geben, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben im Alltag optimal umsetzen und Ihre Waffensammlung sicher, aber auch praktisch handhaben können. Diese Empfehlungen helfen Ihnen, über die bloße Pflicht hinaus für maximale Sicherheit zu sorgen – zu Hause und unterwegs.


  • Den richtigen Waffenschrank wählen: Investieren Sie in Qualität. Ein Waffenschrank der Klasse 0 ist der Einstieg – er erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen. Falls Sie jedoch mehrere Kurzwaffen besitzen oder planen, Ihre Sammlung zu erweitern, lohnt sich ein Klasse I Tresor. Dieser bietet nicht nur höhere Sicherheit, sondern meist auch mehr Platz (viele Modelle haben z.B. zusätzliche Innentresore oder Ablagefächer). Achten Sie beim Kauf auf das Prüfsiegel (z.B. VdS oder ECB-S Zertifikat) und bewahren Sie die Unterlagen auf. Pro Tipp: Kaufen Sie lieber eine Nummer größer als aktuell benötigt – Waffen sammeln sich schneller an, als man denkt, und Sie wollen nicht nächstes Jahr schon wieder einen Tresor kaufen müssen.

  • Tresor fachgerecht aufstellen und befestigen:Wählen Sie einen Standort, der trocken, stabil und möglichst diskret ist. Der Waffenschrank sollte nicht für jedermann sichtbar im Wohnraum stehen – ein versteckter Platz (z.B. im Keller hinter einer Tür oder im Einbauschrank) erhöht die Sicherheit. Montieren Sie den Tresor nach Möglichkeit an der Wand oder dem Boden, insbesondere wenn er unter 200 kg wiegt. Viele Tresormodelle haben vorgebohrte Verankerungslöcher. Mit schweren Bolzen im Beton verankert, bietet Ihr Waffenschrank deutlich mehr Widerstand gegen Diebstahl. Zudem verlangen manche Versicherungen eine Verankerung, um im Fall der Fälle zu zahlen. Prüfen Sie das Kleingedruckte Ihrer Hausratversicherung, wenn Sie wertvolle Waffen besitzen.

  • Klima und Schutz im Schrank: Denken Sie auch an den Erhalt Ihrer Waffen. In einem geschlossenen Tresor kann die Feuchtigkeit zum Problem werden – Rostgefahr! Legen Sie Trockenmittel (Silikagel-Beutel) oder einen kleinen Entfeuchter in den Schrank, besonders wenn er im Keller steht. Eine regelmäßige Kontrolle und ggf. Erneuerung der Trockenmittel schützt Läufe und Metallteile vor Korrosion. Weiche Unterlagen oder Waffenhalter verhindern Druckstellen und Kratzer an Ihren Waffen. Für Kurzwaffen gibt es z.B. spezielle Halterungen oder Schaumstoff-Racks, die sich im Schrank anbringen lassen, um die Pistolen getrennt und sicher aufzubewahren. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Ordnung und Werterhalt.

  • Dokumentation und Nachweise führen: Führen Sie Buch über Ihre Waffen und die Aufbewahrung. Notieren Sie Seriennummern, Kaufdaten und Lagerort jeder Waffe – im Idealfall in einer Datei oder einem Heft, das separat gesichert ist. Im Falle eines Diebstahls oder Brandschadens hilft Ihnen das bei Polizei und Versicherung enorm weiter. Außerdem sollten Sie eine Kopie Ihrer Waffenbesitzkarte(n) und der Tresor-Zertifikate an einem sicheren Ort aufbewahren (z.B. im verschlossenen Dokumentenschrank oder digital). So haben Sie im Ernstfall schnell alle Informationen zur Hand. Es zeigt auch der Behörde Ihre Professionalität, wenn Sie bei einer Kontrolle organisiert auftreten können.

  • Regelmäßige Selbstprüfung und Weiterbildung:Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Aufbewahrungssituation. Fragen Sie sich: Entspricht mein Setup noch den aktuellen Vorgaben? Sind alle Schlösser intakt und die Schlüssel dort, wo sie sein sollen? Mache ich irgendwo Ausnahmen aus Bequemlichkeit? Korrigieren Sie nach, bevor etwas passiert. Zudem lohnt es sich, in Kontakt mit der Schützen-Community oder Fachleuten zu bleiben: Besuchen Sie ab und zu Fortbildungen oder Vereinsabende, bei denen Sicherheit thematisiert wird. So bleiben Sie up to date – Gesetze ändern sich, und auch neue Tresortechnologien kommen auf den Markt. Vielleicht investiert man irgendwann in ein Smart-Lock-Tresorsystem mit Fingerabdruck? Alles, was die Sicherheit und Handhabung verbessert, ist willkommen.


Fazit: Verantwortungsvoll handeln – Sie haben es in der Hand!


Die sichere Waffenaufbewahrung in Deutschland ist kein Buch mit sieben Siegeln. Mit gesundem Menschenverstand, den richtigen Informationen und etwas Investition in gute Ausrüstung stellen Sie sicher, dass Ihre Kurzwaffen, Langwaffen und Munition stets gesetzeskonform und geschützt lagern. Wir haben die wichtigsten Pflichten nach dem WaffG und Unterschiede je Waffentyp erläutert – von den Tresorklassen für Pistolen und Gewehre bis zu Spezialfällen wie Salut- und Erbwaffen. Jetzt sind Sie am Zug: Setzen Sie dieses Wissen in Ihrem Zuhause um! Überprüfen Sie gleich, ob Ihr Setup den Anforderungen entspricht, und bessern Sie nach, wo nötig. Denn letztlich schützt verantwortungsvolle Aufbewahrung nicht nur vor gesetzlichen Problemen, sondern vor allem Leben und Eigentum – Ihr eigenes und das Ihrer Mitmenschen.

Hand aufs Herz: Jeder von uns möchte seinem Hobby ohne böse Überraschungen nachgehen. Geben Sie Ihren Waffen ein sicheres Zuhause, bleiben Sie wachsam und halten Sie sich auf dem Laufenden. Dann steht Ihrem Schießsport, der Jagd oder dem Sammeln nichts im Wege – außer vielleicht der nächste Wettkampf oder Ansitz, auf den Sie sich nun voll konzentrieren können.

Denken Sie immer daran: Sicherheit zuerst, dann der Spaß. In diesem Sinne: Viel Erfolg bei der Umsetzung und bleiben Sie verantwortungsbewusst. Gut Schuss!

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