top of page

Die verschiedenen Arten der Waffenbesitzkarte (WBK) – Ein Leitfaden für Sportschützen, Jäger und Sammler

In Deutschland darf niemand scharfe Schusswaffen besitzen, ohne zuvor eine offizielle Erlaubnis zu erhalten. Diese Erlaubnis wird in Form der Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt. Eine WBK berechtigt Sie zum Erwerb und Besitz bestimmter erlaubnispflichtiger Schusswaffen – im Gegensatz zum Waffenschein, der ausschließlich zum Führen von Waffen in der Öffentlichkeit berechtigt. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Waffenbesitzkarten, je nach Bedürfnis und Personengruppe: Sportschützen, Jäger oder Waffensammler.


Diese unterscheiden sich farblich und hinsichtlich der erlaubten Waffen und Voraussetzungen. In diesem Artikel erfahren Sie praxisnah und unterhaltsam, welche WBK-Typen (oft als grüne WBK, gelbe WBK oder rote WBK bezeichnet) für wen relevant sind, wie die Beantragung abläuft, und was es speziell in Nordrhein-Westfalen (NRW) zu beachten gibt.


Konkrete Beispiele aus dem Schießsport-, Jagd- und Sammler-Alltag sowie eine übersichtliche Tabelle zum Schluss helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten.

Hinweis: Die gesetzlichen Grundlagen sind bundesweit durch das deutsche Waffengesetz (WaffG) geregelt. Allerdings erfolgt die Umsetzung durch die zuständigen Landesbehörden. In NRW sind typischerweise die Kreispolizeibehörden (oder in kreisfreien Städten die Polizeipräsidien) Ihre Ansprechpartner für waffenrechtliche Anträge. Entsprechend beziehen sich die folgenden Erläuterungen zwar auf das Bundesrecht, gehen aber – wo sinnvoll – auf Besonderheiten und Abläufe in NRW ein (z. B. zuständige Behörde, Praxisbeispiele).


WBK-Typen im Überblick


Bevor wir ins Detail zu jeder Variante gehen, hier ein kurzer Überblick:

  • Grüne WBK: Klassische Waffenbesitzkarte für Sportschützen und Jäger. Die grüne WBK ist die umfassendste Form – benötigt wird sie für alle Waffen, die nicht unter die gelbe WBK fallen. Sportschützen erhalten auf grüner WBK v. a. großkalibrige Kurzwaffen (Pistolen, Revolver) und bestimmte halbautomatische Langwaffen, Jäger ihre typischen Jagdwaffen.

  • Gelbe WBK: Spezielle Waffenbesitzkarte nur für Sportschützen. Sie erlaubt den Besitz einer begrenzten Auswahl von Sportwaffen (hauptsächlich bestimmte Einzellader- und Repetierwaffen) ohne vorherige Einzelausnahmegenehmigung, jedoch mit einigen Einschränkungen bei der Anzahl.

  • Rote WBK: Waffenbesitzkarte für Waffensammler (und in Ausnahmefällen Waffensachverständige). Sie berechtigt zum Erwerb von Waffen für anerkannte Sammelgebiete – meist historisch oder technisch bedeutsame Schusswaffen – ebenfalls ohne Voreintrag, aber nur innerhalb des genehmigten Sammelthemas.


Im Folgenden beleuchten wir jede WBK-Art im Detail. Dabei gehen wir auf Voraussetzungen (Waffensachkunde, Bedürfnisnachweis etc.), typische Abläufe bei der Beantragung in NRW und praktische Beispiele aus dem Alltag von Schützen, Jägern und Sammlern ein.


Sportschütze, Jäger, Sammler
Sportschütze, Jäger, Sammler

Grüne WBK – Für Sportschützen und Jäger


Die grüne Waffenbesitzkarte ist der „Standard-Führerschein“ für den privaten Waffenbesitz und kommt für die meisten Sportschützen und Jäger zum Einsatz. Sie wird gemäß § 10 WaffG in Verbindung mit § 13 WaffG (für Jäger) bzw. § 14 WaffG (für Sportschützen) erteilt. Auf einer grünen WBK dürfen vielfältige Waffenarten eingetragen werden – von mehrschüssigen Kurzwaffen (Revolver, Pistolen) bis zu unterschiedlichen Langwaffen (Büchsen und Flinten, auch Halbautomaten).

Allerdings ist zu beachten, dass jede einzelne Waffe vor dem Kauf von der Behörde genehmigt werden muss („Voreintrag“ in der WBK). Eine Ausnahme gilt für Jäger mit gültigem Jagdschein: Sie dürfen bestimmte Langwaffen direkt erwerben, müssen den Neuerwerb aber innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde anzeigen, die dann den Eintrag vornimmt.


Voraussetzungen und Beantragung (NRW)

Was müssen Sie mitbringen, um eine grüne WBK zu erhalten? Zunächst die allgemeinen Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, Sachkundenachweis und Bedürfnis. Waffensachkunde bedeutet, dass Sie erfolgreich an einer staatlich anerkannten Schulung mit Prüfung teilgenommen haben – für Jäger ist hier die Jägerprüfung automatisch ausreichend. Den Bedürfnisnachweis erbringen Sportschützen in Form einer Bescheinigung ihres Schießsportverbandes (§ 14 WaffG), Jäger durch den gültigen Jagdschein (§ 13 WaffG).


In NRW stellen Sie den Antrag bei Ihrer Kreispolizeibehörde. In der Praxis läuft das oft folgendermaßen ab: Sie reichen ein Formular “Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis” ein – teils bereits online möglich (z. B. über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW) oder klassisch per Post/vor Ort. Dem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei, nämlich Ihre Sachkundebescheinigung (oder Jagdschein), den Bedürfnisnachweis, eine Ausweiskopie und einen Nachweis zur sicheren Aufbewahrung der Waffen. Die Behörde prüft dann Ihre Zuverlässigkeit im Hintergrund (Abfrage Bundeszentralregister, Verfassungsschutz etc.). In NRW übernimmt dies die Polizei, was erfahrungsgemäß einige Wochen dauern kann. Typische Fragen der Behörde bei Rückfragen: “Haben Sie bereits Waffen oder Voreinträge?”, “Wo und in welchem Tresor werden Sie die Waffen lagern?” (Ein zertifizierter Waffenschrank der Stufe 0 oder 1 nach EN 1143-1 ist Pflicht), oder – bei unter 25-Jährigen – “Können Sie ein amtsärztliches psychologisches Gutachten vorlegen?” (dieses ist bei Erstanträgen junger Antragsteller für großkalibrige Waffen gesetzlich vorgeschrieben, wobei Jäger mit Jagdschein hiervon ausgenommen sind).


Nach positiver Prüfung erhalten Sie Ihre grüne WBK als Dokument per Post. .


Gelbe WBK – Die Sportschützen-WBK


Die gelbe Waffenbesitzkarte richtet sich ausschließlich an Sportschützen. Sie ist – bildlich gesprochen – eine “Sammel-WBK” für Sportwaffen, denn im Gegensatz zur grünen WBK müssen hier einzelne Waffen nicht vorab genehmigt (vorgeworfen) werden, solange sie in den festgelegten Kategorien liegen. Was genau heißt das?


Waffenarten: Auf einer gelben WBK dürfen Sie eine bestimmte Auswahl an Schusswaffen erwerben und besitzen, nämlich einzelladige Langwaffen (Büchsen oder Flinten, einschüssig), mehrschüssige Repetier-Langwaffen (mit gezogenen Läufen, also z. B. Mehrlader-Büchsen), einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition (z. B. Single-Shot-Pistolen) sowie mehrschüssige Perkussionswaffen (historische Vorderladerrevolver oder -gewehre mit Zündhütchen). Moderne halbautomatische Pistolen oder Gewehre sind ausdrücklich nicht von der gelben WBK abgedeckt – für eine 9 mm Pistole oder AR-15 brauchen Sportschützen weiterhin die grüne WBK mit Voreintrag.


Voraussetzungen: Die gelbe WBK bekommen Sie nur, wenn Sie Sportschütze in einem anerkannten Schießsportverband sind und regelmäßig trainieren. In der Praxis verlangt die Behörde häufig, dass Sie bereits mindestens 12 Monate Mitglied im Verein sind und Ihre Schießleiter ein entsprechendes Bedürfnis bestätigen – ähnlich wie beim ersten grünen WBK-Erwerb. Neuere Gesetzesverschärfungen haben klargestellt, dass auch für die gelbe WBK ein Bedürfnisnachweis nötig ist. Zudem muss jede Waffe, die Sie auf gelbe WBK kaufen, für eine anerkannte Sportdisziplin zugelassen sein (d. h. in der Sportordnung Ihres Verbandes vorkommen). Die Behörden verlangen daher meist eine Vereinsbescheinigung, die bestätigt, dass Sie die betreffenden Waffenarten im Verein sportlich nutzen können. Selbstverständlich müssen auch hier Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde vorliegen – das wird identisch geprüft wie bei der grünen WBK.


Erwerb und Begrenzungen: Haben Sie Ihre gelbe WBK erst einmal, können Sie selbstständig passende Waffen kaufen, ohne vorher bei der Behörde um Erlaubnis zu fragen. Das macht die gelbe WBK so attraktiv für viele Sportschützen in NRW, die z. B. häufiger mal auf dem Gebrauchtmarkt zugreifen oder spontan ein Schnäppchen im Fachhandel mitnehmen möchten. Aber Achtung: Seit der Gesetzesnovelle vom 1. September 2020 ist die Anzahl der Waffen auf gelber WBK auf zehn Stück begrenzt. Früher war dies unbegrenzt, was dazu führte, dass manche Sportschützen dutzende Waffen anhäuften. Bestehende Alt-Besitzstände sind zwar geschützt, aber Neuanträge unterliegen der 10-Waffen-Grenze. Außerdem greift das sogenannte


Erwerbsstreckungsgebot: Sie dürfen innerhalb von 6 Monaten höchstens zwei Waffen auf gelbe WBK erwerben. Dies soll “Hamsterkäufe” begrenzen. In der Praxis bedeutet das, wenn Sie heute eine Waffe eintragen lassen, sollten Sie bis zu einer zweiten Anschaffung ca. ein Vierteljahr warten, sonst könnte die Behörde den zweiten Eintrag versagen. All das geschieht, um sicherzustellen, dass Sportschützen nur so viele Waffen besitzen, wie sie aktiv im Schießsport nutzen.


Anmeldung von Käufen: Jeden Erwerb einer Waffe auf gelbe WBK müssen Sie innerhalb von 14 TagenIhrer Waffenbehörde melden. Praktisch läuft es oft so: Sie kaufen z. B. ein neues Einzellader-Kleinkalibergewehr. Der Händler übergibt Ihnen die Waffe und füllt eine Waffenbesitzkarte-Anzeige aus, die Sie an Ihre Behörde schicken. Die Behörde trägt die neue Waffe in Ihre gelbe WBK ein (oft müssen Sie die WBK dazu einschicken oder persönlich vorbeibringen). Denken Sie daran: Auch Munition dürfen Sie nur für die eingetragenen Kaliber erwerben, was aber bei Sportmunition normalerweise kein Problem darstellt, da Sie Ihre Sportdisziplin ja angeben.


Rote WBK – Für Waffensammler und Sachverständige


Last but not least: die rote Waffenbesitzkarte, umgangssprachlich oft Sammler-WBK genannt. Sie ist pink/rot und wird an Waffensammler vergeben, die ein kulturell oder historisch bedeutendes Sammelgebiet nachweisen können. Auch staatlich anerkannte Waffensachverständige (Gutachter) erhalten in der Regel eine rote WBK. Für Sportschützen oder Jäger spielt diese WBK hingegen keine Rolle – sie ist klar auf Sammlung und Expertise ausgerichtet.

Besonderheiten: Die rote WBK berechtigt zum Erwerb von Schusswaffen ohne Voreintrag, ähnlich wie die gelbe WBK. Allerdings dürfen nur solche Waffen erworben werden, die ins genehmigte Sammelthemapassen. Wer z. B. alte Ordonnanzpistolen von 1900–1945 sammelt, darf nicht plötzlich ein modernes Sportgewehr auf rote WBK kaufen. Im Antrag auf rote WBK müssen Sie ein detailliertes Sammlerkonzeptvorlegen, in dem Sie darlegen, welche Art von Waffen Sie sammeln möchten und warum diese Sammlung ein öffentliches oder wissenschaftliches Interesse darstellt. Die Behörde (in NRW ebenfalls die Kreispolizeibehörde) prüft dieses Konzept und holt oft eine Stellungnahme des Bundeskriminalamts oder eines Museums ein, bevor sie einer Sammlung zustimmt.


In der roten WBK wird das genehmigte Sammelgebiet vermerkt, z. B. „Militärische Kurzwaffen 1850–1918, deutsches Kaiserreich“. Innerhalb dieses Rahmens können Sie dann entsprechende Waffen erwerben. Jeden Kauf müssen Sie der Behörde innerhalb von 2 Wochen melden (bei Sammlern nach § 17 WaffG), damit die Waffe eingetragen wird. Ein Voreintrag ist nicht nötig, was spontane Käufe z. B. auf Auktionen erleichtert. Beachten Sie jedoch: Die rote WBK dient nur dem Sammeln. Die Behörden achten darauf, dass Sammler ihre Waffen nicht zweckentfremdet als Sportgeräte verwenden. Rein rechtlich dürfen Sie Ihre Sammlerwaffen zwar schießen (z. B. auf dem Schießstand probieren), aber Sie erhalten oft keine Munitionserwerbsberechtigung für Kaliber, die nicht gängig sind, oder man erwartet, dass Sie Munition selbst laden. Das kann von Behörde zu Behörde variieren. In NRW ist es üblich, dass rote WBKs mit dem Vermerk "Munitionserwerb für Sammlerwaffen nur mit separater Genehmigung" versehen werden. So soll sichergestellt werden, dass die Sammlung im Vordergrund steht und nicht das sportliche Schießen.


Unterschiede der WBK-Arten auf einen Blick

Zum Abschluss fassen wir die wichtigsten Unterschiede zwischen grüner, gelber und roter WBK in der folgenden Tabelle zusammen – mit besonderem Fokus auf Aspekte, die Sportschützen, Jäger und Sammler in NRW typischerweise betreffen:


WBK-Typ

Haupt-Zielgruppe

Erlaubte Waffen (Auswahl)

Erwerb & Besonderheiten

Besonderheiten in NRW

Grüne WBK(Sportschütze)

Sportschützen (Vereinsmitglieder, anerkannter Verband)

Kurzwaffen (Pistolen, Revolver), Halbautomatische Langwaffen (Selbstladegewehre, -flinten), Repetierflinten, Einzellader<br>(alles, was nicht auf gelbe WBK geht)

Erwerb nur mit Voreintrag pro Waffe (Behördengenehmigung vor Kauf erforderlich).Grundkontingent: ca. 2 Kurzwaffen + 3 Halbautomaten ohne erhöhten Nachweis bei regelmäßiger Sportausübung. Darüber hinaus Bedarf für jede weitere Waffe nachzuweisen.

Zuständig: Kreispolizeibehörde (Waffenbehörde).<br>Bedürfnisnachweis: Bescheinigung Schießsportverband.WBK immer mitführen beim Transport zur Schießstätte.Übliche Bearbeitungszeit NRW: 4–8 Wochen für Erstantrag.

Grüne WBK(Jäger)

Jäger mit gültigem Jagdschein

Jagd-Langwaffen: Repetierbüchsen, Kipplaufwaffen (Bockbüchsen, Drillinge etc.), Flinten (auch Selbstladeflinten bis 2-Schuss)<br>Kurzwaffen (Revolver, Pistolen) bis 2 Stk. für Fangschuss

Jagdschein ersetzt Bedürfnis- und Sachkundenachweis. Langwaffen: Kauf ohne Voreintrag möglich (Nachmeldung binnen 14 Tagen). Kurzwaffen: bis 2 ohne Bedarfsprüfung genehmigt; darüber hinaus Nachweis erforderlich (Sonderbedarf, z.B. Auslandsjagd).

Zuständig: Kreispolizeibehörde. Jagdschein jährlich/3-jährlich verlängern (sonst WBK-Bedürfnis in Gefahr). Jäger in NRW seit 2020: Schalldämpfer für Jagdwaffen erlaubt (Eintrag WBK erforderlich).

Gelbe WBK(Sportschütze)

Sportschützen (für bestimmte sportliche Waffen)

Einzellader-Langwaffen (glatt- und gezogenläufig) Mehrschüssige Repetier-Langwaffen (gezogener Lauf) Einläufige Einzellader-Kurzwaffen (Patronenmunition) Mehrschüssige Perkussionswaffen (Kurz- & Langwaffen)

Erwerb ohne vorherigen Voreintrag, aber nur obige Waffentypen. Anzahl begrenzt: max. 10 Waffen insgesamt auf gelber WBK. Max. 2 Erwerbe in 6 Monaten (Erwerbsstreckung). Waffe muss innerhalb 14 Tagen gemeldet und eingetragen werden.

Zuständig: Kreispolizeibehörde. Bedürfnisnachweis: Mitgliedschaft & Aktivität im Schießsportverein (Bestätigung erforderlich).Disziplinbindung: Waffe muss Sportordnung entsprechen (Behörde verlangt oft Angabe der Disziplin). Regelmäßige Überprüfung des fortbestehenden Bedarfs (alle paar Jahre Vereinsnachweis in NRW üblich).


Fazit


Egal ob Sportschütze, Jäger oder Waffensammler – wenn Sie Ihrer Leidenschaft legal nachgehen wollen, führt kein Weg an der passenden Waffenbesitzkarte vorbei. In diesem Artikel haben Sie die drei WBK-Arten (grüne, gelbe, rote WBK) und ihre Besonderheiten kennengelernt. Die grüne WBK bildet die Grundlage für die meisten Schützen und Jäger und erfordert pro Waffe einen Verwaltungsakt, bietet dafür aber den breitesten Spielraum an Waffenarten.


Die gelbe WBK ist ein attraktives Werkzeug für Sportschützen, um bestimmte Sportwaffen einfacher und schneller zu erwerben – innerhalb klar definierter Grenzen von Anzahl (max. 10) und Kategorie. Und die rote WBK bleibt einer kleinen Gruppe von Enthusiasten vorbehalten, die historische oder technische Kostbarkeiten sammeln und damit einen Beitrag zur Bewahrung von Waffentechnik-Geschichte leisten.


Gerade in NRW sollten Sie den kurzen Draht zu Ihrer Kreispolizeibehörde nutzen: Viele Waffenbehörden beraten angehende WBK-Inhaber gerne vorab und helfen bei Antragsformularen. Die Praxis zeigt, dass höfliche Nachfragen und vollständige Unterlagen die Bearbeitung erheblich erleichtern. Planen Sie genügend Zeit ein – von der ersten Antragstellung bis zum tatsächlichen Besitz der Waffe kann es, insbesondere beim ersten Mal, einige Wochen bis wenige Monate dauern.


Mit dem Wissen um Waffensachkunde, Bedürfnisnachweise und die Unterschiede der WBK-Typen sind Sie nun gut gerüstet, Ihren Antrag erfolgreich zu stellen. Bleiben Sie engagiert im Schießsport oder der Jagd, pflegen Sie Ihre Leidenschaft als Sammler mit Verantwortungsbewusstsein – dann steht Ihnen und Ihrem Hobby nichts im Wege. Denken Sie immer daran: Sicherheit und Gesetzestreue haben oberste Priorität. In diesem Sinne: Gut Schuss! und Waidmannsheil! – möge Ihre WBK (gleich welcher Farbe) Ihnen viele erfüllende Stunden auf dem Schießstand, im Revier oder in Ihrer Waffenkammer bescheren.

Kommentare


Target One Logo
  • Whatsapp
  • Instagram
  • Facebook
  • LinkedIn

Schießstand:

Waffenschmidt Str. 2

50767 Köln-Pesch

​Tel: +49 177 4602737

Büro:

Kardorfer Str. 15 

50968 Köln 

info@targetone.com

Impressum

Datenschutz

Cookies

Kontakt
Du hast Fragen? Wir melden uns bei Dir!

Vielen Dank!

bottom of page