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Der Weg zur WBK – Von der Schießstand‑Mitgliedschaft bis zum Antrag

Die erste eigene Sportwaffe legal zu besitzen, erfordert eine sauber geplante Strecke: Vereinsbeitritt, regelmäßiges Training, Sachkunde, sichere Aufbewahrung, Bedürfnis, Zuverlässigkeit – und am Ende der formelle Antrag. Dieser Leitfaden fasst den Prozess praxisnah und waffenartsouverän zusammen: gleichermaßen relevant für Kurz- und Langwaffen.


Überblick: Was Sie am Ende in der Hand halten

Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Besitz und Transport (nicht zum Führen) von Schusswaffen für den Schießsport. In der Praxis begegnen Ihnen zwei Varianten: die grüne WBK (u. a. für Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen, meist mit Voreintrag) und die gelbe WBK (für bestimmte Sportwaffen; Erwerb ohne Voreintrag im definierten Rahmen). Beide werden hier gleichgewichtig behandelt.


Phase 1 – Vereinsbeitritt & Trainingsroutine


Mitgliedschaft im Schießsportverein

Starten Sie in einem anerkannten Sportschützenverein. Sie erhalten Zugang zum Schießstand, Vereinswaffen und Disziplinenberatung. Die Vereinsmitgliedschaft ist Grundlage für Trainingsnachweise und später die Bedürfnisbescheinigung.


Trainingsnachweise sauber führen

Dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten (Schießbuch/elektronisch). Praxisbewährt sind mindestens 12 Monate Vereinszugehörigkeit mit regelmäßiger Teilnahme (z. B. monatlich oder insgesamt etwa 18 Termine im Jahr). Präzises, von der Standaufsicht abgezeichnetes Tracking beschleunigt später die Bedürfnisprüfung.


Illustration 1 (Schießstand-Szene mit Sportschütze):
Illustration 1 (Schießstand-Szene mit Sportschütze):

Phase 2 – Sachkunde & sichere Aufbewahrung


Sachkundeprüfung: Theorie & Praxis

Im Sachkundelehrgang erwerben Sie das rechtliche, technische und sicherheitsrelevante Fundament: Waffenrecht, Waffenarten und -wirkung, Notwehr/Notstand, Munitionskunde, Verhalten am Stand, Transport. Die Prüfung umfasst üblicherweise einen schriftlichen Test und eine praktische Sicherheitsüberprüfung.


Sichere Aufbewahrung: Tresor vor Antrag

Beschaffen Sie einen Waffenschrank mit anerkanntem Widerstandsgrad (z. B. 0 oder I nach EN 1143‑1) und verankern Sie ihn fachgerecht. Waffen und Munition sind getrennt und unzugänglich für Dritte zu sichern. Halten Sie Kaufbeleg und ggf. Foto bereit – Behörden verlangen häufig einen Nachweis bereits zum Antragszeitpunkt.


Phase 3 – Bedürfnis, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung


Bedürfnisbescheinigung durch Verein/Verband

Nach aktiver Teilnahme stellt Ihr Verband eine Bedürfnisbescheinigung aus. Sie bestätigt, dass Sie den Schießsport betreiben und eine eigene Waffe zur Ausübung Ihrer Disziplin benötigen. Die Bescheinigung ist waffenartspezifisch (Kurz- bzw. Langwaffe).


Zuverlässigkeit & persönliche Eignung

Die Behörde prüft Ihren Leumund (keine relevanten Vorstrafen/Verfahren) sowie Ihre Eignung (keine Faktoren, die einen sicheren Umgang ausschließen). Unter 25‑Jährige benötigen zusätzlich ein fachärztliches/psychologisches Gutachten. Für den Regelfall ist dieser Check Routine.


Phase 4 – Antragstellung bei der Waffenbehörde

Typische Unterlagen für den WBK‑Antrag:

  • Personalausweis (Identitätsnachweis)

  • Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbands

  • Sachkundenachweis (Zertifikat)

  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung (z. B. Kaufbeleg/Fotos des Tresors)

  • Polizeiliches Führungszeugnis (falls nicht direkt angefordert)


Grüne vs. gelbe WBK – Praxisnah erklärt

Grüne WBK: Erwerb meist mit Voreintrag für eine konkret beantragte Waffenart (z. B. Pistole 9 mm). Gelbe WBK: Erwerb bestimmter Sportwaffen innerhalb des vorgesehenen Rahmens ohne Voreintrag (Meldepflicht bleibt). Jeder Erwerb ist fristgerecht zu melden und einzutragen.


Zeitplanung & Kostenrahmen (Erfahrungswerte)

Realistisch sollten Sie – abhängig von Verfügbarkeit der Kurse und Bearbeitungszeiten – mehrere Monate für Sachkunde, Bedürfnis und Antrag einkalkulieren. Gebühren und Kurskosten variieren je nach Verband und Behörde; die Investition in einen passenden Tresor kommt hinzu.


Checkliste – Der rote Faden zur eigenen WBK



Vereinsbeitritt (anerkannter Verband)


Trainingsroutine aufbauen und dokumentieren (Schießbuch)


Sachkundelehrgang absolvieren und Prüfung bestehen


Waffenschrank (EN 1143‑1, Grad 0/I) beschaffen und verankern


Bedürfnisbescheinigung durch Verband/Verein einholen


Zuverlässigkeit/Eignung – Unterlagen und Führungszeugnis bereit halten


Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen (inkl. Nachweise)


Nach WBK‑Erteilung: Erwerb fristgerecht melden und eintragen lassen


Gleichmäßiger Fokus auf Kurz‑ und Langwaffen

Alle Schritte gelten unabhängig von der Waffenart. Disziplin‑ und waffenartspezifisch relevant wird vor allem die Bedürfnisbescheinigung: Trainieren Sie gezielt die Disziplin(en), für die Sie später eine Waffe erwerben möchten.


Fazit – Sorgfalt zahlt sich aus

Mit klarer Planung, sauberer Dokumentation und sicherheitsorientiertem Mindset erreichen Sie die WBK ohne Umwege. Bleiben Sie trainingsaktiv, legen Sie Wert auf Sachkunde und sichere Aufbewahrung – dann steht dem legalen Erwerb Ihrer Sportwaffe nichts im Wege.

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