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Voraussetzungen für den Waffenschein – Wer ihn wirklich braucht

Sie lieben den Schießsport und interessieren sich leidenschaftlich für Waffen? Dann haben Sie sich vielleicht schon einmal gefragt, ob Sie einen Waffenschein benötigen – und wer in Deutschland überhaupt einen solchen wirklich braucht. Das deutsche Waffenrecht ist sehr streng, und ein Waffenschein wird nur unter besonderen Voraussetzungen erteilt. In diesem Artikel erfahren Sie fundiert, aber leicht verständlich, welche Voraussetzungen für einen Waffenschein gelten und für wen die Ausstellung eines Waffenscheins tatsächlich sinnvoll oder notwendig ist.


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Waffenrecht in Deutschland: Was bedeutet ein Waffenschein?

Zunächst lohnt sich ein Blick auf die Begriffe. Viele Waffenliebhaber verwenden umgangssprachlich den Begriff Waffenschein, obwohl sie eigentlich die Erlaubnis zum Waffenbesitz meinen. Tatsächlich ist ein Waffenschein im rechtlichen Sinne etwas sehr Spezifisches: Er ist die behördliche Genehmigung, erlaubnispflichtige Waffen in der Öffentlichkeit schussbereit bei sich zu tragen („zu führen“). Wer hingegen nur Waffen zuhause besitzen oder im Schützenverein nutzen möchte, benötigt in der Regel keinen Waffenschein, sondern eine Waffenbesitzkarte (WBK). Mit der Waffenbesitzkarte dürfen Sie Schusswaffen erwerben, besitzen und transportieren (etwa zum Schießstand), jedoch nicht geladen und zugriffsbereit in der Öffentlichkeit führen.

Kurz gesagt: Ein Waffenschein berechtigt zum Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit, während die Waffenbesitzkarte zum Besitz und Transport berechtigt. Ohne Waffenschein dürfen Sie eine Schusswaffe außerhalb Ihrer Wohnung oder eines Schießstandes niemals griffbereit bei sich tragen.


Kleiner Waffenschein vs. großer Waffenschein

In Deutschland wird zwischen dem „großen“ Waffenschein und dem Kleinen Waffenschein unterschieden. Der große Waffenschein bezieht sich auf scharfe Schusswaffen (z.B. Pistolen, Revolver), also Feuerwaffen, und ist sehr schwer zu bekommen. Der Kleine Waffenschein hingegen berechtigt zum Führen von sogenannten SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen). Hierzu zählen zum Beispiel Gas- oder Schreckschusspistolen, die zwar Patronen verschießen können, aber keine Projektile enthalten. Den kleinen Waffenschein können Sie als Privatperson vergleichsweise einfacher erhalten – er erfordert im Wesentlichen nur einen Antrag bei der Behörde, ein sauberes Führungszeugnis und die Volljährigkeit. Ein Bedürfnisnachweis oder eine Waffen-Sachkundeprüfung ist für den Kleinen Waffenschein nicht nötig.

Wichtig: Auch der Kleine Waffenschein erlaubt es Ihnen nur, eine entsprechende SRS-Waffe verdeckt bei sich zu tragen. Das tatsächliche Schießen in der Öffentlichkeit ist damit nicht automatisch erlaubt. Möchten Sie außerhalb des eigenen Grundstücks oder eines Schießstands schießen – selbst nur mit Platzpatronen –, brauchen Sie dafür eine zusätzliche Schießerlaubnis für die jeweilige Veranstaltung oder einen guten Grund (z.B. als Startschuss bei Sportevents). An Silvester dürfen Sie Schreckschusswaffen nur auf dem eigenen befriedeten Grundstück und mit Erlaubnis des Besitzers abfeuern.


Voraussetzungen für einen Waffenschein (großer Waffenschein)

Die Hürden für einen großen Waffenschein sind hoch. Die Behörden prüfen sehr genau, wer eine scharfe Waffe in der Öffentlichkeit führen darf. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:


  • Mindestalter: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Volljährigkeit ist Pflicht).

  • Zuverlässigkeit: Sie brauchen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Personen mit Vorstrafen – vor allem einschlägigen Verurteilungen – gelten als nicht zuverlässig. Die Behörde prüft daher Ihre Vergangenheit auf Straftaten oder extremistische Umtriebe.

  • Persönliche Eignung: Sie dürfen keine psychischen Auffälligkeiten oder schweren Suchterkrankungen haben. Beispielsweise können Drogensucht, Alkoholmissbrauch oder bestimmte psychische Erkrankungen dazu führen, dass Sie als waffenrechtlich ungeeignet gelten.

  • Sachkundenachweis: Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Waffen und Munition verfügen. In der Regel ist dafür das Ablegen einer anerkannten Waffen-Sachkundeprüfung erforderlich.

  • Bedürfnisnachweis: Dies ist oft die größte Hürde. Sie müssen ein besonderes Bedürfnis glaubhaft machen, warum Sie eine Waffe führen müssen. Das heißt, Sie müssen darlegen, dass Sie erheblich mehr gefährdet sind als die Allgemeinheit und dass das Führen der Waffe Ihre Sicherheit wesentlich erhöht. Typische anerkannte Bedürfnisse sind gefährliche Berufe im bewaffneten Sicherheitsdienst (etwa Werttransport oder Personenschutz) oder eine nachweislich akute persönliche Bedrohungslage. Ein allgemeines Unsicherheitsgefühl oder das Wohnen in einer als „gefährlich“ empfundenen Gegend reicht nicht aus.

  • Haftpflichtversicherung: Wer eine scharfe Waffe führen will, muss eine spezielle Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme (oft mindestens 1 Million Euro) abschließen. Diese Versicherung deckt mögliche Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Führen der Waffe entstehen könnten.


Die Anforderungen sind also enorm hoch. Die Behörden erlauben nur unter größter Sorgfalt, dass jemand eine scharfe Waffe in der Öffentlichkeit tragen darf.


Wer braucht wirklich einen Waffenschein?

Angesichts der strengen Voraussetzungen stellt sich die Frage: Wer bekommt oder braucht tatsächlich einen großen Waffenschein? Für die meisten Privatpersonen, selbst für passionierte Sportschützen, ist ein Waffenschein weder erforderlich noch realistisch zu erhalten. Sportschützen etwa benötigen keinen Waffenschein, da sie ihre Sportwaffen mit der Waffenbesitzkarte transportieren und auf dem Schießstand benutzen dürfen. Jäger führen ihre Jagdwaffen im Rahmen des Jagdrechts (mit Jagdschein) und brauchen für den üblichen Jagdbetrieb ebenfalls keinen Waffenschein.

Einen großen Waffenschein erhalten in der Praxis fast nur Personen, die ihn beruflich oder aufgrund einer außergewöhnlichen Gefährdung benötigen.


Beispiele:

  • Sicherheitsdienst-Mitarbeiter: z.B. bewaffnete Werttransporteure oder Leibwächter, die gefährdete Personen schützen. In solchen Fällen wird der Waffenschein oft nur für die Dauer und den Umfang der dienstlichen Tätigkeit erteilt.

  • Personen mit konkreter Bedrohung: Wenn nachweislich Ihr Leben oder Ihre körperliche Unversehrtheit in Gefahr ist – etwa durch ernsthafte Bedrohungen, Stalking oder ähnliche Umstände – kann die Behörde in seltenen Fällen einen Waffenschein zum Selbstschutz genehmigen.


Selbst wenn Sie einen polizeilichen oder militärischen Hintergrund haben und im Umgang mit Waffen geübt sind, gilt im Zivilleben dasselbe Gesetz: Ohne konkreten zivilen Bedarf bekommen Sie keinen Waffenschein. Ihre frühere Ausbildung kann zwar helfen (etwa beim Sachkundenachweis), ersetzt aber nicht die rechtlichen Voraussetzungen.


Fazit: Einen Waffenschein "braucht" im Grunde nur, wer tatsächlich regelmäßig eine Waffe zur Eigensicherung oder im Beruf öffentlich führen muss – und solche Fälle sind äußerst selten. Für passionierte Schützen genügt in aller Regel die Kombination aus Waffenbesitzkarte und verantwortungsbewusstem Umgang im Schützenverein oder auf dem eigenen Grundstück. Das deutsche Waffenrecht stellt sicher, dass Schusswaffen nur von Personen geführt werden, die ein anerkanntes Bedürfnis und höchste Zuverlässigkeit vorweisen. Für alle anderen bleibt die Leidenschaft fürs Schießen auf den Schießstand beschränkt – was für die meisten Sportschützen auch vollkommen ausreichend ist, um ihr Hobby sicher und legal auszuüben.

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